Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 09.12.2011

Rechtsprechung
   VG Aachen, 17.02.2011 - 6 L 5/11   

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https://dejure.org/2011,10949
VG Aachen, 17.02.2011 - 6 L 5/11 (https://dejure.org/2011,10949)
VG Aachen, Entscheidung vom 17.02.2011 - 6 L 5/11 (https://dejure.org/2011,10949)
VG Aachen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 6 L 5/11 (https://dejure.org/2011,10949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Verwertung eines Hundes durch Veräußerung wegen unverhältnismäßiger Unterhaltskosten durch die öffentliche Hand; Vernachlässigung bzw. schwerwiegende Verhaltensstörungen des Hundes während der Inhaftierung der Hundebesitzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Häftling muss Hund abgeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häftling mit Hund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Häftling muss seinen Hund abgeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Häftling muss Hund hergeben - Verwaltungsgericht: Das Tier wird nicht auf Kosten der Steuerzahler untergebracht!

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Häftling muss Hund bei Antritt langer Haftstrafe abgeben

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 30.03.2007 - 6 L 73/07

    Anordnung der Fortnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung von

    Auszug aus VG Aachen, 17.02.2011 - 6 L 5/11
    vgl. Kammerbeschluss vom 30. März 2007 - Az. 6 L 73/07 -, juris, Rdn. 25 f. mit z.N; Kluge, Tierschutzgesetz, 2002, § 16 a, Rdn. 25 f.
  • VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09

    Eintritt der Erledigung einer auf § 16a S. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

    Auszug aus VG Aachen, 17.02.2011 - 6 L 5/11
    Mit der Erwägung, es bestehe ein Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung der entstehenden Kosten und damit an der sofortigen Verwertung des Hundes des Antragstellers durch Veräußerung, hat er nach der Rechtsprechung der Kammer - vgl. Kammerbeschluss vom 9. März 2009 - 6 L 15/09 -, juris, Rdnrn. 13 und 14 - ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der streitigen Veräußerungsanordnung dargelegt.
  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach

    Nach allgemeiner Auffassung kann die sofortige Vollziehung einer Veräußerungsanordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG insbesondere mit der Erwägung begründet werden, dass ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung der durch die amtliche Verwahrung entstehenden Kosten und damit an einer sofortigen Verwertung der Tiere besteht (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 09.03.2009 - 6 L 15/09; Beschl. v. 17.02.2011 - 6 L 5/11 - jeweils juris; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Auflage 2007, § 16a Rn 18).
  • OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13

    Zur Ermessensausübung bei Erlass einer tierschutzrechtlichen

    15 Im Hinblick auf die Erwiderung der Antragsgegnerin auf die Berichterstatterverfügung merkt der Senat noch an, dass die Widerspruchsbehörde, sofern das Ermessen nicht bereits auf Null reduziert ist, bei der Gewichtung des privaten Affektionsinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Veräußerung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 Alt. 2 TierSchG andererseits neben dem Tierwohl durchaus auch berücksichtigen kann, wer die Kosten für die Unterbringung und Pflege der Hunde während der Haftzeit trägt und mit welcher Wahrscheinlichkeit von der Allgemeinheit vorgestreckte Kosten später vom Halter des Tieres erstattet werden (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 17. Februar 2011 - 6 L 5/11 -, juris Rn. 47; vgl. zur Begründung gemäß § 80 Abs. 3 VwGO auch Lorz/Metzger a. a. O. Rn. 19, wonach die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Veräußerungsanordnung jedenfalls im Fall der anderweitigen pfleglichen Unterbringung eines größeren Tierbestands regelmäßig mit der Erwägung hinreichend begründet werden kann, dass bei einer langandauernden Unterbringung die Kosten der Unterbringung den zu erwartenden Verkaufserlös bei Weitem übersteigen).
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   VG Berlin, 09.12.2011 - 6 L 5.11   

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https://dejure.org/2011,9255
VG Berlin, 09.12.2011 - 6 L 5.11 (https://dejure.org/2011,9255)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.12.2011 - 6 L 5.11 (https://dejure.org/2011,9255)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 6 L 5.11 (https://dejure.org/2011,9255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Neustadt, 21.11.2011 - 4 K 817/11

    Klage gegen Zensus 2011 abgewiesen - Gericht hat keine Bedenken an der

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2011 - 6 L 5.11
    Die Vorschriften der StichprobenV über die Auswahl der Auskunftspersonen sichern lediglich objektiv-rechtlich die Validität der Datenerhebung und so des statistischen Ergebnisses im konzeptionell gewählten Verfahren (vgl. § 1 Abs. 1 StichprobenV) und schützen nicht auch, etwa mit dem Ziel einer gerechten Verteilung von Befragungslasten, ein subjektives (Nicht-)Auswahlinteresse der Betroffenen (VG Gießen, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 L 2533/11.GI - Juris Rdnr. 9; VG Neustadt, Urteil vom 21. November 2011 - 4 K 817/11.NW - Juris Rdnr. 43).

    Die Vorschriften des Zensusgesetzes 2011 (zur Haushaltebefragung) sind auch nicht, wie die Antragsteller offenbar meinen, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Verfassungsrecht unanwendbar (ebenso VG Neustadt, Urteil vom 21. November 2011 - 4 K 817/11.NW - Juris Rdnr. 29 ff; VG Gießen, Beschluss vom 17. Oktober 2011, a.a.O., Rdnr. 8).

  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2011 - 6 L 5.11
    Eine solche Erhebung ist jedoch zulässig, wenn sie auf der Grundlage eines förmlichen Gesetzes erfolgt, das den Verwendungszweck der betroffenen Information hinreichend präzise umgrenzt, wenn sie weiter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und wenn das Gesetz schließlich organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen trifft, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 - Juris Rdnr. 29).
  • VG Gießen, 13.10.2011 - 4 L 2533/11

    Zensus 2011

    Auszug aus VG Berlin, 09.12.2011 - 6 L 5.11
    Die Vorschriften der StichprobenV über die Auswahl der Auskunftspersonen sichern lediglich objektiv-rechtlich die Validität der Datenerhebung und so des statistischen Ergebnisses im konzeptionell gewählten Verfahren (vgl. § 1 Abs. 1 StichprobenV) und schützen nicht auch, etwa mit dem Ziel einer gerechten Verteilung von Befragungslasten, ein subjektives (Nicht-)Auswahlinteresse der Betroffenen (VG Gießen, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 L 2533/11.GI - Juris Rdnr. 9; VG Neustadt, Urteil vom 21. November 2011 - 4 K 817/11.NW - Juris Rdnr. 43).
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